Grundlegendes
Mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Akkreditierung als EBC*L Center werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsgegenstand und gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen
EBCL International GmbH
Günthergasse 3
1090 Wien
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 250096p
UID-Nummer: ATU 58189837
(in weiterer Folge „Lizenzgeber“ oder „EBC*L International“ genannt)
und
dem jeweiligen Partner
(in weiterer Folge „Partner“ „EBC*L Center“ oder „Center“ genannt).
Zusätzlich wird auf folgende zusätzliche Dokumente hingewiesen, die das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien regeln:
· Akkreditierungsvertrag
· Stammdaten-Formular
· Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung
Hinweis: Wenn „EBC*L“ im Vertragstext steht, ist damit das gesamte EBC*L Zertifizierungssystem gemeint.
Einzelne Regelungen dieser AGB können durch individuelle, schriftlich festzulegende Vertragsvereinbarungen abgeändert werden.
Aufbau und Inhalt
Um die Übersichtlichkeit der AGB zu erhöhen, sind diese in zwei Abschnitte unterteilt:
· ABSCHNITT A: SPEZIFISCHE REGELUNGEN (Punkte 1-13)
· ABSCHNITT B: ALLGEMEIN RECHTLICHES (Punkte 14-22)
1. Grundsätzliche Ausrichtung des EBC*L (Leitlinien). 2
2. Rechte des Partners. 2
3. Pflichten des Partners. 2
4. Einnahmen des Partners. 2
5. Vergütungen an EBC*L International 2
6. Örtliche Regelungen. 3
7. EBC*L Personal 3
EBC*L Centerleitung. 3
EBC*L Prüfungssupport. 3
Ansprechpartner für (potenzielle) Kunden. 3
EBC*L zertifizierte Trainer. 4
Aus- und Weiterbildung des EBC*L Personals. 4
8. Stammdaten-Formular. 4
9. Notwendige Infrastruktur. 4
10. Qualitätssicherung Prüfung. 4
11. DSGVO-gerechter Umgang mit Daten. 5
12. Qualitätssicherung Vorbereitungsmaßnahmen. 5
Trainer. 5
Unterlagen. 5
Trainingskonzepte / Designs etc. 6
13. Werbung / Marketing. 6
Akkreditierungsurkunde. 6
Homepage. 6
Eigene Marketing / PR-Aktivitäten des Centers. 6
14. Vertragsgegenstand. 7
15. EBC*L International / Gewerbliche Schutzrechte. 7
16. Weiterentwicklung des Systems. 7
17. EDV.. 7
18. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung. 8
19. Außerordentliche Kündigung. 8
20. Folgen der Beendigung des Vertrages. 8
21. Vertragsstrafe (Pönale) 8
22. Haftung und Schadenersatz. 9
23. Sonstiges. 9
Verschwiegenheit. 9
Wettbewerbsverbot. 9
Abtretung. 9
Gerichtsstand, anwendbares Recht. 10
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit des juristischen Textes, verwenden wir hier vorwiegend die männliche Ansprache.
ABSCHNITT A: SPEZIFISCHE REGELUNGEN
Der EBC*L ist ein internationaler Standard der Bildung für Schlüssel- und Wirtschaftskompetenzen. Die Akteure des EBC*L fühlen sich den KundInnen (= AbsolventInnen), den Finanziers und Fördergeldgebern sowie anderen Stakeholdern verpflichtet. Dementsprechend sind auch alle bereit die Qualitätsansprüche zu erfüllen und mitzutragen. Dazu gehört sowohl die Richtlinien bei der Prüfung einzuhalten, als auch den KandidatInnen eine ausgezeichnete Vorbereitung zu bieten.
Der Partner handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig und als unabhängige Vertragspartei nicht zum Handeln im Namen und auf Rechnung von EBC*L International befugt.
Akkreditierte EBC*L Center haben das Recht
· EBC*L Prüfungen und Vorbereitungskurse durchzuführen
· dafür die eingetragene Marke EBC*L und das EBC*L Logo zur Bewerbung zu nutzen (entsprechend den später genannten Vorgaben)
· sich als offiziell akkreditiertes EBC*L Center in der Öffentlichkeit zu präsentieren
· an öffentlichen Ausschreibungen, in denen der EBC*L gefordert ist, teilzunehmen
· Maßnahmen, in denen der EBC*L enthalten ist, zertifizieren zu lassen
· auf der EBC*L Homepage gelistet zu werden
Der Partner ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, das System aktiv zu vertreiben und zu nutzen. Sollte ihm das nicht (mehr) möglich sein, so muss er dies EBC*L International mitteilen.
Dem Partner ist bewusst, dass ein Zertifizierungssystem, wie es der EBC*L darstellt, von einer durchgängigen Beachtung der Qualitätsrichtlinien aller Parteien abhängig ist. Das betrifft
· die Qualität der Prüfungsdurchführung
· die Qualität der Vorbereitungsangebote auf die Prüfung (Unterlagen, Schulung / Trainings)
· Qualität bei der Verbreitung (Marketing, Verkauf, PR) des EBC*L
Der Partner bezieht die Einnahmen im Zusammenhang mit dem EBC*L ausschließlich aus
· der Durchführung der Prüfung zum Erwerb des EBC*L Zertifikats
· der Durchführung von Prüfungs-Vorbereitungsmaßnahmen
Weitere Einnahmen, die mit dem EBC*L direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch EBC*L International.
Für die Nutzungsrechte und das zur Verfügung gestellte Knowhow zahlt der Partner an den EBC*L International Gebühren. Die Höhe der Gebühren wird in der jeweils aktuellen Gebührenordnung oder auf Basis individueller Vereinbarung festgelegt. Änderungen der Gebühren sind dem Partner mindestens drei Monate vor Inkrafttreten bekannt zu geben.
Der Partner verpflichtet sich, die Marke EBC*L nur für Bildungsmaßnahmen zu verwenden, die im Falle der Durchführung auch zu einer (Gebühren-) Zahlung an EBC*L International führen.
Der Partner kann EBC*L Maßnahmen (Prüfungen und Trainings) im gesamten Gebiet desjenigen Landes (Staates) durchführen, in dem der Firmensitz des Hauptstandorts ist (entweder Deutschland, Österreich, oder Schweiz).
Sollte der Partner über mehrere Standorte bzw. Nebenstellen verfügen, so ist mit EBC*L International darüber eine separate Regelung zu treffen.
· Als Hauptstandort wird der Firmensitz bezeichnet. Es ist der offizielle Vertragspartner von EBC*L International.
· Als Standort werden rechtlich zum Unternehmen gehörige Ableger (Filialen) des Hauptstandorts bezeichnet, die sich außerhalb der Stadt, Gemeinde (Postleitzahl) des Hauptstandorts befinden.
· Als Nebenstellen werden Ableger (Filialen) eines Standorts bezeichnet. Sie befinden sich in der jeweiligen Stadt, Gemeinde des Standorts.
Zudem können EBC*L Maßnahmen direkt bei Firmenkunden / Schulen / Universitäten für deren Mitarbeiter/Schüler/Studenten angeboten werden (unter Einhaltung der Qualitätsrichtlinien).
Hinweis: Eine örtliche Exklusivitätsregelung ist aus nachfolgenden Gründen ausgeschlossen:
· Es widerspricht dem übergeordneten Ziel einer möglichst großen Verbreitung wirtschaftlicher Kompetenz.
· Öffentliche Förderträger integrieren den EBC*L nur dann in Fördermaßnahmen, wenn auch alle Bildungsträger, welche die Anforderungen erfüllen, die Möglichkeit haben, diesen auch anzubieten.
Die hier angeführten Regelungen gelten für jeden Standort des Partners, der für die Durchführung von EBC*L Maßnahmen akkreditiert worden ist. Die Abwicklung der EBC*L Maßnahmen hat durch geeignetes und qualifiziertes Personal zu erfolgen. Dieses wird von EBC*L International ausgebildet, geprüft und zertifiziert. Das Personal verpflichtet sich schriftlich die Richtlinien des EBC*L einzuhalten.
Ein EBC*L Center muss über einen verantwortlichen Centerleiter und einen Stellvertreter verfügen.
Die Centerleitung ist gegenüber EBC*L International für alle Aktivitäten des EBC*L Centers verantwortlich. Er muss entweder angestellt oder Inhaber sein. Der Stellvertreter muss mit dem Center zumindest in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis stehen.
Hinweis: die bislang „EBC*L Projektmanager“ genannten Personen sind mitgemeint.
Der Centerleiter (und Stv.) ist dafür verantwortlich, dass die Prüfungen (technisch) friktionsfrei und richtliniengemäß durchgeführt werden. Sollte er diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kann er Hilfspersonal dafür einsetzen. Diese muss von ihm entsprechend instruiert werden.
Es muss gewährleistet sein, dass das EBC*L Center laufend über Ansprechpersonen verfügt, die an EBC*L Interessierten KundInnen kompetent Auskunft über den EBC*L allgemein, die Produkte und die Maßnahmen des EBC*L Centers rund um den EBC*L (Ziele und Inhalte, Preise, Angaben zum spezifischen Angebot des Centers etc) geben können.
Mehr als alle anderen Funktionsträger, sind die Trainer für die Zufriedenheit der EBC*L Kunden verantwortlich. Sie sind auch „die Visitenkarte“ des EBC*L allgemein – sowie des durchführenden EBC*L Centers. Es dürfen daher nur Trainer eingesetzt werden, die auch EBC*L zertifiziert sind.
Weiteres siehe „Qualitätssicherung Vorbereitungsmaßnahme“.
Dem Center werden Unterlagen über das EBC*L System (EBC*L allgemein, Prüfungsablauf, Qualitätssicherung, Marketing etc.) zur Verfügung gestellt. Dabei wird ersichtlich gemacht, welche Inhalte zu welchem Funktionsbereich gehören. Die Kenntnis der Inhalte muss – in Abhängigkeit vom Kompetenzbereich - im Zuge einer Prüfung nachgewiesen werden.
Zur Vorbereitung wird von EBC*L International je nach Funktion ein verpflichtender Workshop angeboten. Die Kosten sind vom Partner zu tragen. EBC*L International wird bestrebt sein, die Schulungen möglichst kostengünstig anbieten zu können.
Nach oben genannten Richtlinien werden auch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Sofern diese Qualitätssicherungsaspekte betreffen, können diese verpflichtend sein, ansonsten ist die Teilnahme freiwillig.
Angaben über rechtliche Grundlagen des Unternehmens, Standorte, Personal etc. sind in einem von EBC*L International zur Verfügung gestellten Stammdatenformular festzuhalten. Etwaige Änderungen sind EBC*L International mittels Stammdaten-Formular umgehend zu melden.
Das Center muss eine geeignete Infrastruktur zur Verfügung stellen, damit die Prüfung gemäß den Prüfungsrichtlinien durchgeführt werden kann. Dazu gehören
· entsprechende Schulungs-Räumlichkeiten
· EDV-Ausstattung für die online am Computer stattfindenden Prüfungen
· eine stabile Internet-Anbindung, die eine reibungslose Prüfungsdurchführung gewährleistet
Dies gilt auch für die Online-Kommunikation zwischen EBC*L International und dem EBC*L Personal des Centers.
Sollte die Durchführung einer angemeldeten Prüfung aufgrund von, im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, liegenden Probleme technischer oder personeller Natur nicht durchgeführt werden können, dann sind die vereinbarten Gebühren im vollen Umfang zu entrichten.
Es gelten die jeweils aktuellen Prüfungsrichtlinien, die in einem eigenen Dokument festgelegt sind. Als wichtigste Punkte seien hier genannt:
· Der Centerleiter wird den TeilnehmerInnen alle zum Zertifizierungsverfahren notwendigen Informationen zukommen lassen. Dazu zählen die Ziele und Inhalte des EBC*L, das Prüfungsprocedere und die Gebühren. Der Projektmanager wird für die Zurverfügungstellung geeigneter Infrastruktur im Center sowie für die Organisation der Aufsichtspersonen sorgen.
·
Auditoren seitens EBC*L International werden in der Regel angemeldet, aber auch ohne Voranmeldung Prüfungen auditieren. Um dies gewährleisten zu können, hat
der Centerleiter Prüfungstermine bei EBC*L International im vornhinein anzumelden. Den Auditoren ist Zugang zur Prüfung/den Prüfungsräumlichkeiten zu ermöglichen. Dies gilt auch für Prüfungen,
die nicht am Standort stattfinden (zB firmeninterne Prüfungen).
Im Zuge der Auditierung muss auch Einblick in sämtliche für den EBC*L relevante Unterlagen als auch Abläufe gewährt werden.
· EBC*L International wird stichprobenartig mit den Kandidaten / Absolventen in Kontakt treten und diese direkt über die Zufriedenheit mit der Maßnahme als auch zur Einhaltung der Qualitätsrichtlinien befragen.
Ein Nichteinhalten der Prüfungsrichtlinien kann je nach Schwere zur Ermahnung, zum Entzug der Zertifizierung des Personals oder zum Entzug der Akkreditierung als EBC*L Center führen. In schweren Fällen kann auch eine Pönalzahlung fällig werden (siehe vorzeitige Kündigungsgründe).
Das PZ muss sicherstellen, dass alle nicht öffentlichen Unterlagen, insbesondere Prüfungsunterlagen, Namen der Kandidaten und Prüfungsergebnisse vertraulich behandelt werden und gegen unberechtigten Zugriff und Manipulation geschützt sind. Weiters muss im Sinne der DSGVO die Zustimmung der KandidatInnen bei Weiterleitung der Daten an EBC*L bereits beim EBC*L Center vorliegen. Auf Nachfrage seitens EBC*L International muss die Zustimmungserklärung binnen 2 Werktagen übermittelt werden. Die Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO wird zwingend Vertragsbestandteil und muss seitens des Lizenznehmers ergänzend zum Akkreditierungsvertrag unterfertigt bzw. firmenmäßig gezeichnet werden.
Die An- und Abmeldung der EBC*L Kandidaten erfolgt ausschließlich über den vom Lizenzgeber genannten Kanal. Eine anderweitige Übermittlung (zB via E-Mail) personenbezogener Daten wird seitens EBC*L International protokolliert, alle betroffenen Personen werden laut DSGVO informiert, sowie der Projektmanager ermahnt. Bei einer erneuten Missachtung der DSGVO seitens des EBC*L Center bzw. des EBC*L Personals wird die Akkreditierung für das Center, zumindest die für das betreffende Personal, entzogen.
Der Partner hat Sorge dafür zu tragen, dass sämtliche Daten der Teilnehmer vollständig und korrekt eingegeben werden. Kosten, die EBC*L International aufgrund falscher Dateneingaben entstehen (zB.: Zweitausstellung Zertifikat), sind in voller Höhe vom Partner zu tragen (siehe Gebührenregelung)
Teilnehmer an einer EBC*L Maßnahme bzw.- deren Finanziers (Arbeitgeber, Fördergeber) sollen sicher sein können, dass vom EBC*L Center durchgeführte EBC*L Trainings, einen hohen, zeitgemäßen Qualitätsstandard erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Trainer / Lehrer / Dozenten und die zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Für EBC*L Trainings sind ausschließlich EBC*L zertifizierte Trainer (Lehrer / Dozenten) einzusetzen. Die allgemeine Trainerausbildung und -erfahrung kann durch Trainerzertifikate nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist folgendes erforderlich:
· positives Absolvieren einer Prüfung über jene EBC*L Produkte, die unterrichtet werden sollen
· ein grundlegendes Wissen über Idee und das Produktportfolio des EBC*L, um bei Fragen der Teilnehmer Auskunft geben zu können
In weiterer Folge ist eine Erfolgsquote bei den Prüfungen zu erbringen, die zumindest dem Durchschnitt entspricht. Bei Nichterfüllen sind spezielle Schulungsmaßnahmen erforderlich.
EBC*L bietet für jedes Produkt eigene, offizielle Unterlagen an. Diese orientieren sich eng an den Lernzielkatalogen und sind auch Grundlage für die als richtig gewerteten Antworten bei den Prüfungen. Die Unterlagen müssen jedem Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden.
EBC*L bietet für viele Produkte spezielle Trainingskonzepte an. Diese sind kostenpflichtig und erfordern in der Regel auch den Besuch von Train-the-Trainer-Maßnahmen. Bei manchen Produkten ist der Einsatz dieses Angebots verpflichtend.
Dem EBC*L Center wird eine offizielle Akkreditierungsurkunde zur Verfügung gestellt. Diese ist an gut sichtbarer Stelle im Eingangsbereich des Centers anzubringen.
Akkreditierte Center haben das Recht auf der offiziellen, nationalen EBC*L Homepage gelistet zu werden. Das Center wird ihrerseits eine eigens ansteuerbare EBC*L Seite auf ihrer Homepage erstellen und Links zur nationalen EBC*L Homepage legen.
Hinweis: eine Verlinkung von der EBC*L Homepage zur Center Homepage erfolgt nur, wenn dort eine EBC*L-spezifische Seite eingerichtet ist.
Das EBC*L Center kann die Marke „EBC*L“ (mit und ohne Steuerrad) zur Bewerbung seiner Bildungsmaßnahmen, welche mit dem EBC*L im Zusammenhang stehen, auf
· eigenen analogen Werbeträgern (Folder, Broschüren, Plakate oä)
· eigenen digitalen Werbeträgern (zB eigene Homepage, eigene Social Media Kanäle)
verwenden.
Weitergehende Werbemaßnahmen sind mit EBC*L International vorweg abzustimmen.
Richtlinien dazu sind in der Anlage 1 angeführt.
Überregionale PR-Maßnahmen sind jedenfalls mit EBC*L International vorweg abzustimmen.
Bei Marketing- und regionalen PR-Maßnahmen des Centers sind die Richtlinien hinsichtlich des Corporate Designs und der Corporate Communication einzuhalten.
EBC*L International wird laufend die Werbemaßnahmen des Lizenznehmers evaluieren. Sollte es zu Beanstandungen kommen, sind diese innerhalb kürzest möglicher Frist – maximal drei Tage – zu beheben.
Schwerwiegende Verstöße gegen oben genannte Regelungen, können eine außerordentliche Kündigung und Pönalstrafen zur Folge haben.
ABSCHNITT B: ALLGEMEIN RECHTLICHE REGELUNGEN
Das System zur Zertifizierung von Schlüssel- und Wirtschaftskompetenzen „European Business Competence* Licence (EBC*L)” besteht insbesondere aus:
· Grundlegendem Konzept
· wirtschaftliche und wirtschaftsdidaktische Begründung
· Lernzielkatalog
· Prüfungsfragen zur Feststellung betriebswirtschaftlichen Kernwissens
· Richtlinien für die Durchführung und Beurteilung von Prüfungen
· Richtlinien für die Akkreditierung und Auditierung von Center
· Richtlinien für die Trainings und den Unterricht
· Lernunterlagen / Vorbereitungsunterlagen für Lernende
· Lehrunterlagen für Trainer
· sowie weiteren Detailunterlagen zur Verbreitung und zum Vertrieb des Zertifizierungssystems.
EBC*L International ist im Vertragsgebiet ausschließlicher Nutzungsberechtigter der gewerblichen Schutzrechte, die im Rahmen dieses Vertrages den Lizenznehmer zur vertragsgemäßen Nutzung berechtigen. Dazu gehören das
· Know how
· ausschließliche Werknutzungsrechte im Sinne des Urhebergesetzes an den Darstellungen, soweit schutzfähig
· einschließlich der bei der World Intellectual Property Organization (WPO) eingetragenen und registrierten internationalen Wortbildmarke „EBC*L“ bzw „EBC*L - European Business Competence* Licence“ (RegNr.: 841650-EBC*L)
Dem Partner ist es untersagt, identische oder ähnliche Schutzrechte zu registrieren oder durch Dritte registrieren zu lassen oder sonst wie geltend zu machen. Der Partner wird die Schutzrechte in keiner Weise angreifen.
Werden gewerbliche Schutzrechte einschließlich der Marken, die dem Lizenznehmer zur Nutzung überlassen werden, aufgehoben oder versagt, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Insbesondere können unter Berücksichtigung der Interessen des Partners nach Treu und Glauben Marken geändert werden, d.h. welche hinzugefügt, geändert oder ersetzt werden. Der Partner kann hieraus keine (insbesondere keine Schadenersatz-, Leistungsverweigerungs- oder Gewährleistungsansprüche) Rechte geltend machen. EBC*L International wird jedoch innerhalb angemessener Frist Ersatzlösungen zur Verfügung stellen, sofern hierzu wirtschaftlich ein Bedürfnis besteht. Sollten diese Ersatzlösungen nicht angemessen sein und ist dem Partner daher das Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats kündigen.
Das System wird kontinuierlich weiterentwickelt. EBC*L International ist berechtigt, das System als auch die Inhalte zu ändern. Der Partner ist an die jeweiligen Änderungen, die ihm in schriftlicher Form rechtzeitig vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden, gebunden. Änderungen werden in dem Umfang vorgenommen, der aus qualitätssichernden, organisatorischen, technischen, Marketing- oder betriebswirtschaftlichen Gründen als zweckmäßig erscheint.
Der Partner gibt sein Einverständnis dazu, dass die zur Durchführung der Prüfungs- und Zertifizierungsabläufe erforderlichen Daten EDV-mäßig erfasst und verarbeitet werden. Zur Datenerfassung verwendet der Lizenznehmer die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Dateivorlagen bzw. EDV-Tools.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Es kann von beiden Parteien frühestens nach 12 Monaten ab Vertragsbeginn gekündigt werden. In weiterer Folge dann zum Ende eines Jahres, jeweils unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen. Das Aufgabedatum des Poststempels ist für die Einhaltung der Kündigungsfrist maßgeblich.
EBC*L International ist zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn der Partner eine ihm nach diesem Vertrag obliegende wesentliche Vertragspflicht – insbesondere die Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffend - verletzt. Des Weiteren in folgenden Fällen:
· Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit durch den Partner für mehr als drei Monate
· Wiederholte Falschangabe, die eine nicht korrekte Abrechnung der Leistungen zur Folge haben
· Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungseinstellung
· Zahlungsverzug um mindestens 14 Tage in zwei Fällen trotz schriftlicher Mahnung
· Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
· Verletzung der Schutzrechte von EBC*L International
· Verletzung des Wettbewerbsverbots
· Verletzung von Verschwiegenheitspflichten
· die Verweigerung von durch EBC*L International angeordneten Qualitätssicherungsmaßnahmen
· die missbräuchliche Verwendung der mit dem Vertragsgegenstand im Zusammenhang stehenden Logos und Marken.
Bei Beendigung dieses Vertrages hat der Partner sämtliche Nutzungen des Systems EBC*L unverzüglich einzustellen. Er darf weder Namen, Logo, Marken noch die sonstigen Bezeichnungen und Kennzeichen des EBC*L gebrauchen. Er hat sämtliche von EBC*L International überlassene Unterlagen (zB Richtlinien, Urkunden) bzw. davon erstellte Kopien an EBC*L International unverzüglich herauszugeben und darf selbst hergestellte und auf die Produkte von EBC*L International bezogene Broschüren, Schilder, Plakate usw. nicht mehr verwenden. Der Partner wird sämtliche Eintragungen, die auf das System hinweisen, umgehend entfernen.
Die Abrechnungsunterlagen, die im Zusammenhang mit dem EBC*L stehen, werden für einen Zeitraum von mind. 3 Jahren aufbewahrt und EBC*L International auf Wunsch zugänglich gemacht. Zudem wird er EBC*L International alle Nutzungsrechte sowie nationalen Marken- und Domain-Rechte, die im Zusammenhang mit dem EBC*L stehen, übertragen, sofern er solche hält.
Bei Beendigung des Vertrags entsteht kein Rückvergütungsanspruch der vom Partner an EBC*L International geleisteten Zahlungen.
Bei nachfolgenden Fällen der Zuwiderhandlung gegen die Vorgaben zur Sicherung der Qualität und des Rufs des EBC*L, hat EBC*L International das Recht vom Partner - unbeschadet weitergehender Ansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 10.000 Euro zu fordern:
· wiederholt falsche Angaben zur Abrechnung der vereinbarten Gebühren;
· schwere Verstöße gegen die vertrauliche Behandlung bzw. Geheimhaltung von Prüfungsunterlagen;
· wiederholter Einsatz von nicht zertifiziertem Personal;
· Die Verwendung der Marke „EBC*L“ für spezifische Marketingaktivitäten, die nachweislich nicht erfolgt sind, um Kunden für EBC*L-Maßnahmen, sondern für andere Angebote des Lizenznehmers zu gewinnen.
Der Partner hat die Software ausgiebig sowohl fachlich als auch auf seine technische Lauffähigkeit hin getestet. Im Fall von technischen Mängeln steht der Lizenzgeberin das Recht zu, nach eigener Wahl die Fehler zu beheben, den Lizenzgegenstand umzutauschen oder den Kaufpreis zurück zu erstatten. Darüber hinausgehend sind Gewährleistung und Schadenersatz, insbesondere für Betriebsunterbrechung, Datenverlust und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Dem Partner ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software und zugehörigem sonstigen Material nicht ausgeschlossen werden können. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die Software unterbrechungs- und fehlerfrei läuft und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen von der Lizenznehmerin gewählten Kombinationen ausführbar sind, Absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte kann trotz äußerster Sorgfalt und Beiziehung von Fachexperten nicht garantiert werden.
Weder der Lizenzgeber die Lizenzgeberin noch die Lieferanten des Lizenzgebers sind für irgendwelche Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder anderem finanziellen Verlust ersatzpflichtig, die auf Grund der Benutzung dieses Software-Produkts oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen. Auf jeden Fall ist die Haftung von EBC*L Int. auf den Betrag beschränkt, den der Partner tatsächlich für das Produkt bezahlt hat.
Der Partner und seine Mitarbeiter bzw. sonstige von ihm für den EBC*L eingesetzte Personen haben über den Inhalt dieses Vertrages und der sonst dem Vertrag beigefügten Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren. Das gleiche gilt hinsichtlich sonstiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von EBC*L International. Der Verschwiegenheit unterliegen insbesondere alle Informationen, die das System, die Kunden, EBC*L International oder andere Partner von EBC*L International betreffen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Partner verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages ein zum System von EBC*L International direkt in Konkurrenz stehendes, nationales oder internationales Zertifizierungssystem weder anzubieten noch zu bewerben.
Der Partner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EBC*L International auf Dritte übertragen. Eine Abtretung einzelner Rechte, eine Verpachtung, eine Verpfändung oder eine andere Verfügung, gleich welcher Art, ist ebenfalls ohne Zustimmung von EBC*L International nicht zulässig.
Vertragliche Regelungen
Alle Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen die zwischen den Parteien getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Durch vom Vertrag abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen werden automatisch durch gültige Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten Zweck so gut wie möglich erreichen.
Der Gerichtsstand ist Wien. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Wien, am 02.01.2024
MMag. Victor Mihalic
Geschäftsführer
EBCL International GmbH
Anlage 1: Richtlinien Marketing und Werbung
Internet-Werbung:
Für Werbemaßnahmen mit der Marke EBC*L darf der Link nicht auf die Home-Seite des Lizenznehmers, sondern muss dieser direkt auf eine Unterseite mit einer EBC*L Maßnahme führen. Diese muss dann auch auf aktuellem Stand und ein entsprechendes Angebot von den Interessenten erwerbbar sein.
Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt auf Werbeportalen wie zB Google-Ads die Marke EBC*L für eigene Werbemaßnahmen zu verwenden. Dafür bedarf es der vorhergehenden Absprache mit EBC*L und einer schriftlichen Zustimmung.
Soweit anwendbar gelten oben angeführte Regelungen auch für die Bewerbung der Maßnahmen auf Bildungsportalen (zB der Länder, der Bundesagentur, des AMS, Private Anbieter).